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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von  Retreats und sonstigen Veranstaltungen von 

Elysium Premium Nature Retreats.

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung des Retreats.

1.3. Katharina Spitz und Juliana Spitz – Elysium Premium Nature Retreats– sind alleine verantwortlich für die Meditationen und  die 

Organisation und Durchführung des Retreats.

1.4 Elysium Premium Nature Retreat ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.

 

2.Vertragspartner

2.1 Katharina Spitz und Juliana Spitz | Elysium Premium Nature Retreats, UG ( haftungsbeschränkt), Wagenbühl 11, 87487 

Wiggensbach​

2.2 Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung und Bezahlung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmelde- und Zahlungsbestätigung per E-Mail oder Post (Bestellbestätigung).

 

3.Leistungen

​3.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Beschreibungen der jeweiligen Reise aus der Reisebestätigung . Sie sind für die Vertragsparteien bindend.

3.2. Wenn der Reiseteilnehmer*in als Einzelperson ein Doppelzimmer bucht  erklärt er/sie sich damit einverstanden, dass durch eine weitere Person das Doppelzimmer mit belegt wird.

 

4. Zahlung

 4.1 Nach der schriftlichen Bestätigung erhält der Teilnehmer*in eine Rechnung mit einem Zahlungstermin der verbindlich 

einzuhalten ist.  Der Gesamtbetrag muss innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

 4.2. Kommt der Reiseteilnehmer*in mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, so ist Elysium 

Premium Nature Retreats berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

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5.Rechte und Pflichten des Teilnehmers

5.1 Der Teilnehmer*in ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 

5.2 Der Teilnehmer*in hat die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an dem Retreat/Seminar in eigener

Verantwortung und auf eigene Kosten zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Buchung von Transport.

5.3 Die Teilnahme am Retreat setzt normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer*in in 

ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt*in bzw. Therapeuten*in zu besprechen.

5.4 ​Der Teilnehmer*in ist gehalten, den Veranstalter vor Beginn des Retreats über etwaige körperliche oder psychische

Einschränkungen oder Beschwerden, sowie Allergien im Rahmen des auszufüllenden Informationsbogen zu informieren.

5.5 Um eine möglichst hohe Sicherheit aller Teilnehmer*innen zu garantieren ist bei Ankunft am Seminar/Retreat-Ort ein

Selbsttest durchzuführen. Dies gilt auch für vollständig geimpfte und genesene Personen. Die Kosten der Selbsttests werden von Elysium Premium Nature Retreats UG (haftungsbeschränkt) übernommen.  Es gelten verpflichtend für alle Teilnehmenden des Retreats die zum Einreisezeitpunkt aktuell gültigen Covid-Maßnahmen des jeweiligen Landes.​

 

6.Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl

6.1 ​Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich auf die Durchführung des Retreats sowie der

Unterbringung und Verpflegung. Der Veranstalter erbringt oder vermittelt keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.

6.2 Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt des Retreats abzuändern oder einzelne Bausteine davon 

entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und Gesamtcharakter des Retreats nicht verändert werden.

6.3 Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmenden bis spätestens sechs Wochen vor Beginn des Retreats über die

Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich zurück erstattet oder in eine Gutschrift für ein anderes Retreat umgewandelt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt acht Personen.

6.4 Der Veranstalter behält sich vor das Retreat aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder

abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung der durchführenden Personen, etwa durch Krankheit, keine anderweitige Lehrperson das Retreat übernehmen kann oder höhere Gewalt die Durchführung des Retreats gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer*in erhält dann den Kursbetrag unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht

 

7.Haftung

Elysium Premium Nature Retreats UG ( haftungbeschränkt) lehnt jegliche Haftung für Unfälle, die sich während oder vor dem Kurs ereignen ab. Unfall- und Haftpflichtversicherung, sowie eine Auslandskrankenversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

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8.Kein Widerrufsrecht bei Retreats

​Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung eines Retreats handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht.

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9.Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten

​9.1 Der Teilnehmer*in kann vor Retreatbeginn jederzeit gegenüber dem Veranstalter in schriftlicher Form den Vertrag stornieren. Storniert der Teilnehmer den Vertrag, kann der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Stornierungserklärung des Teilnehmers in Prozent der Kursgebühr wie folgt berechnet:

  1. Bis 8 Wochen vor Kursbeginn: 70 % des Kaufpreises

  2. Bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 80 % des Kaufpreises

  3. Bis 2 Wochen vor Kursbeginn: 100 % des Kaufpreises

  4. Der Teilnehmer*in kann bis zum Beginn des gebuchten Retreats einen Ersatzteilnehmer stellen, der in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.

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10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände; COVID-19​

10.1 Wird die Durchführung des Retreats durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich

erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer*in als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Wird die Durchführung des Retreats durch Covid-19 abgesagt, hat der Teilnehmer*in die Wahl zwischen einer Umbuchung auf ein späteres Retreat  und der Rückerstattung der vollständigen Buchungsgebühr. 

10.2.1 Eine Reiseabsage wegen Covid-19 gilt dann, wenn die Reise am Zielort aufgrund gesetzlicher/behördlicher

Bestimmungen nicht wie geplant durchzuführen ist oder wenn aufgrund von offiziellen Reisebeschränkungen die Anreise nicht durchführbar ist.

10.2.2 Es gelten immer die Reisebestimmungen jenes Ortes, an dem der Teilnehmer offiziell gemeldet ist. Davon

unberührt sind Flugausfälle durch nicht gesetzlichen Vorschriften, persönliche Quarantäneverpflichtungen oder eine Erkrankung. 

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